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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lehrgänge und Seetörns
§ 1 Teilnehmen an Lehrgängen, Seetörns oder anderen sportlichen Veranstaltungen 
der Yachtschule Rünthe, kann wer mindestens 16 Jahre alt ist, die Bedingungen des 
Freischwimmerzeugnisses erfüllt, organisch Gesund ist und an keiner ansteckenden 
Krankheit leidet .Minderjährige brauchen die ausdrückliche schriftliche Genehmigung 
eines Erziehungsberechtigten.
§ 2 Die Ausbildung zum Erwerb von Motorboot und Segelführerscheinen besteht 
aus dem Praktischen Fahrunterricht und dem Theoretischen Unterricht. Die
Praktische Ausbildung zum Erwerb von Motorbootführerscheinen, wird allein 
Verantwortlich von Der Yachtschule Rünthe durchgeführt. für die Praktische 
Segelausbildung bleibt es der Yachtschule Rünthe freigestellt, diese ggf. auch an 
andere Ausbildungsstätten weiter zu leiten.
§ 3 Die von der Ausbildungsstätte nach den Grundsätzen der Preisklarheit und -
Wahrheit, gestalteten Ausbildungsentgelte sind der jeweils gültigen Preisliste zu 
entnehmen.
§ 4 Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen und ist verbindlich. Der Grundbetrag 
(Entgelt für die allgem. Aufwendungen und die Theoretische Ausbildung, sind bei 
der Anmeldung spätestens jedoch am zweiten Unterrichtsabend, bei 
Wochenendkursen am ersten Unterrichtstag, die Entgelte für Fahrstunden bei 
Anmeldung der Fahrstunden, die Entgelte für die von der Ausbildungsstätte 
verauslagten Prüfungs- und Verwaltungskosten, spätestens 14 Tage vor der vor 
dem Prüfungstermin zu zahlen. Bei Anmeldung zum Törn ist 50% des Törnbetrages, 
der Rest spätestens 6 Wochen vor Antritt einschließlich z.D. Zeitpunkt aktuellen 
Prüfungsgebühren zu zahlen.
§ 5 Den Anordnungen der Ausbilder ist aus Gründen der Sicherheit unbedingt folge 
zu leisten. Die Ausbildungsstätte ist berechtigt, bei groben Verstößen gegen 
bestehende Anordnungen und Vorschriften, einen Schüler vom Lehrgang 
auszuschliessen. In diesem Fall besteht für den Ausgeschlossenen kein Anspruch 
auf Rückzahlung des bereits geleisteten Ausbildungshonorars.
§ 6 Die Praktischen Fahrstunden erfolgen nach freier Vereinbarung mit der 
Yachtschule. Ist der Fahrschüler verhindert die Vereinbarte Fahrstunde 
wahrzunehmen, so ist die Ausbildungsstätte min. 48 Std. vorher davon in Kenntnis 
zu setzen. Nicht rechtzeitig stornierte Fahrstunden müssen vom 
Lehrgangsteilnehmer bezahlt werden.
§ 7 für unvermeidbaren und unvorhersehbaren Ausfall von Übungsstunden / 
Fahrstunden z.B. durch Wetterlage, techn. Mängel oder ähnliche Umstände 
übernimmt die Ausbildungsstätte keine Haftung.
§ 8 Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl ist die Ausbildungsstätte 
berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, in diesem Fall erhalten Sie geleistete 
Zahlungen zurück.§ 9 Tritt der Lehrgangsteilnehmer vor Beginn der Ausbildung vom Vertrag zurück 
und ist dieser Rücktritt nicht von der Yachtschule-Rünthe zu vertreten, so schuldet 
der Lehrgangsteilnehmer 50% des Grundbetrages. Dem Lehrgangsteilnehmer ist 
der Nachweiss, dass der Yachtschule Rünthe kein oder ein geringer Schaden 
entstanden ist gestattet. Tritt der Lehrgangsteilnehmer nach Beginn der Ausbildung 
zurück oder unterbricht er sie, so sind der Yachtschule-Rünthe neben dem 
Grundbetrag auch Übungsfahrten, Auslagen und Aufwendungen zu bezahlen.
§ 10 Die Ausbildungsstätte hat keinen Einfluss auf die Festlegung des 
Prüfungstermins. Dieser wird allein von den Prüfungskommissionen des DSV oder 
DMYV festgelegt. 
§ 11 Die An- und Abreise zum Lehrgang bzw. zum Seetörn liegt ausserhalb der 
Leistung und des Verantwortungsbereiches der Yachtschule Rünthe. 
§ 12 Der Preis pro Teilnehmer und Törn versteht sich ab/bis Ausgangshafen. 
Übernachtung, Vollpension (Frühstuck, Zwischenmahlzeit, warmes Abendessen, 
Getränke -alkoholfrei-, Hafengebühr, Skipper und Treibstoffkosten sind inklusive. 
§ 13 Generell gilt, dass der Teilnehmer gegen Kostenbeteiligung an einem 
Chartertörn teilnimmt, jedoch keinen Beförderungsvertrag abgeschlossen hat. 
Schlecht Wetter Situationen können mehrere Hafentage erfordern. Damit 
verbundener Segelausfall bedingt keinen Anspruch auf Erstattung der Gebühren. für 
den Fall Technischer Schäden gilt eine Liegezeit von 48 Std. als vereinbart. 
Aufgrund vorgenannter Umstände entsteht kein Regressanspruch auch dann nicht, 
wenn die Rückreise nicht vom vorgesehenen Zielhafen erfolgen kann. Die 
Yachtschule Rünthe wird stets bemüht sein o.g. Umstände zu vermeiden. 
§ 14 Der Törnteilnehmer ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und 
Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. für die Sauberkeit an Bord und 
geregelte Mahlzeiten ist die gesamte Crew verantwortlich. 
§ 15 Rettungswesten und weitere Sicherheitsausrüstungen sind in ausreichender 
Anzahl vorhanden und müssen während der Fahrt getragen werden. 
§ 16 Den Anordnungen des Skippers ist unbedingt folge zu leisten. Kommt ein 
Teilnehmer dem nicht nach, oder handelt er wiederholt gegen die
Gemeinschaftlichen Interessen der Crew, so kann er beim erreichen des nächsten 
Hafens vom weiteren Törnverlauf ausgeschlossen werden. In diesem Fall erlischt 
der Vertrag. Weitere Rechtsansprüche gegenüber der Crew oder der Yachtschule 
Rünthe bestehen nicht. 
§ 17 für Schäden am Leben und Gesundheit der Teilnehmer, haften wir nur im 
Rahmen unserer Betriebshaftpflichtversicherung. Weitergehende Versicherungen 
sind nicht Gegenstand der Yachtschule. Es wird daher empfohlen eine Private 
Unfallversicherung abzuschliessen. In der Yachtschule und an Bord besteht für Geld 
und Wertgegenstände kein Versicherungsschutz. Schadenersatzansprüche gegen 
die Yachtschule Rünthe, gleich aus welchen Rechtsgründen, werden 
ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz 
der Yachtschule Rünthe oder deren Mitarbeiter. Die Verjährungsfrist beträgt in 
diesem Fall 6 Monate und beginnt mit dem Anspruchbegründetem Ereignis. § 18 für die Yacht besteht eine Haftpflicht und Kaskoversicherung. Die 
Törnteilnehmer haften der Yachtschule Rünthe gegenüber für Verluste und Schäden 
bis zu einer Höhe von € 500,- pro Schadenfall. Schäden durch Vorsatz oder grobe 
Fahrlässigkeit sind nicht Versichert. Hier Haftet der Verursacher für den Gesamten 
Schaden. Kann der Verursacher nicht ermittelt werden Haftet die Gesamte Crew. 
§ 19 Die Lehrgänge werden nach den Führerscheinvorschriften des DSV / DMYV 
durchgeführt und enden mit der vorgesehenen Prüfung die von der zuständigen 
Prüfungskommission abgenommen wird. Die Teilnahme ist nur möglich, wenn alle 
erforderlichen Unterlagen rechtzeitig, d.h. 14 Tage vor dem Prüfungstermin 
vorliegen und die Gebühr bezahlt ist. 
§ 20 Bei Nichterreichen der Vorgesehenen Teilnehmerzahl ist die Yachtschule 
Rünthe bis eine Woche vor Törnbeginn berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, das 
gleiche gilt wenn nichtvorhersehbare Umstände in Form von höherer Gewalt den 
Törn erheblich erschweren. gefährden oder beeinträchtigen würden. 
§ 21 Bei Rücktritt des Teilnehmers bis 4 Wochen vor Törnbeginn wird eine Zahlung 
in Höhe von 50% der Gesamtgebühren fällig, danach ist die Gesamte Summe zu 
Zahlen. 
§ 22 Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Paragraphen dieses Vertrages 
bleibt die Wirkung der übrigen davon unberührt. Die Vertragsparteien werden eine 
der unwirksamen Regelung Wirtschaftlich möglichst nahe kommende 
Rechtswirksame Ersatzregelung treffen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 59192 
Bergkamen

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